Julius Bretzel

Wer kein oder ein zu kleines Einkommen hat, um davon leben zu können, kann unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland seit Anfang 2023 das Bürgergeld beziehen. Die finanzielle Unterstützung hat das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Harzt IV, abgelöst. Seitdem hat sich vieles geändert. Aber wie sieht es bei der Zwangsverrentung aus? Menschen über 63 Jahren mussten bei Harzt IV damit rechnen, früher in die Rente geschickt zu werden. Und das Problem dabei ist, dass eine solche vorzeitige Rente meist mit Abschlägen einhergeht: Dann bleibt von der Rente weniger. Ob es die Regelung auch beim Bürgergeld gibt, erfahren Sie hier.

Bürgergeld und Rente: Muss man zwingend in Rente gehen?

Grundsätzlich gilt: Bürgergeld bekommt man nur, wenn man erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze der Regelaltersrente noch nicht erreicht haben. Kann es aber sein, dass man früher in Rente geschickt wird, um dann nicht mehr Bürgergeld bezahlt zu bekommen?

Die Zwangsverrentung gibt es beim Bürgergeld nicht - zumindest vorerst nicht. Laut dem Bürgergeldgesetz sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Das heißt: Niemand muss darum bangen, vorzeitig eine kleinere Rente anzunehmen. Aber wer in das Bürgergeldgesetz schaut, findet anschließend eine Ergänzung: Diese Regel findet nämlich vorerst nur für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 Anwendung. 

Es handelt sich also erst einmal nur um ein Moratorium. Vor allem Sozialverbände kritisieren diese Klausel. Der Sozialverband Deutschland meint etwa: "Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann." Den Wegfall der Zwangsverrentung selbst begrüßten die Sozialverbände. Der Sozialverband VdK begrüßte diese Neuregelung, "die eine Ungerechtigkeit beendet".

Es gibt noch eine weitere Einschränkung: Die Regel gilt nicht für Bürgergeld-Empfänger, die eine ungeminderte vorzeitige Rente in Anspruch nehmen können. Wer also ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen kann, statt Bürgergeld zu beziehen, muss das auch tun. Das gilt zum Beispiel für die Rente für besonders langjährig Versicherte. Die bekommt, wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und ein gewisses Alter erreicht hat. Ist das der Fall, gilt der vorzeitige Renteneintritt als zumutbar und man muss die Rente beziehen. Dann fällt das Bürgergeld weg.

In Rente mit Bürgergeld: Wie lassen sich Rente und Bürgergeld kombinieren?

Wer eine Regelaltersrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das bedeutet, wer das normale Renteneintrittsalter von 67 Jahren bereits erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Die Regelaltersrente kann man nicht vorzeitig, auch nicht mit Abzügen, bekommen. Doch in einigen Fällen kann man trotz Rente Bürgergeld bekommen: Wenn eine Person eine vorgezogene Altersrente bezieht, die nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann sie Sozialhilfe beantragen, so das BMAS.

Übrigens: In Deutschland können Bürgergeld und Witwen- beziehungsweise Witwerrente tatsächlich parallel zueinander bezogen werden, wenn man einige Dinge beachtet. Und selbst ein Minijob ist mit dem Bürgergeld vereinbar. Das Bürgergeld wird auf die spätere Rente angerechnet - je nach Rentenvariante.