Der SPD-Ortverein Tiengen hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, wegen Sachbeschädigung und Zerstörung von Wahlplakaten bei der Polizei eingereicht. Das schreibt der Verein in einer Pressemitteilung.

„Egal, ob überklebt, bemalt oder zerrissen: Die Beschädigung von Wahlplakaten ist Sachbeschädigung und damit strafbar“, erklärt Dieter Flügel, SPD-Stadtrat und Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Tiengen.

„Natürlich sehen sich manche mit Sprüchen und Aussagen dazu verführt, Verbesserungen oder Kreativität an den Tag zu legen und die Plakate der Parteien entsprechend zu bearbeiten. Aber ich habe kein Verständnis dafür, wenn die Plakate mutwillig heruntergerissen, zerstört und dann einfach weggeschmissen werden“, so Flügel weiter. „In Tiengen wurden mehrere Plakate seit letztem Sonntag zerstört. Deshalb haben wir heute eine Anzeige eingereicht.“

Welche Konsequenzen drohen bei einer Plakatzerstörung?

Ob aus Spaß oder Überzeugung: Vor jeder Wahl entstünden Schäden von mehreren tausend Euro durch die Zerstörung oder Beschädigung von Wahlplakaten, schreibt der SPD-Ortsverein. Weiter handelt es sich bei einer Sachbeschädigung nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

Nicht nur Geldstrafen, sondern auch einen Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren sieht der Paragraf 303, Absatz 1 des Strafgesetzbuches in solchen Fällen vor.

Was tun, wenn man mit Wahlplakaten nicht einverstanden ist?

Die SPD gibt den juristisch korrekten Weg an, wie Bürger Kritik an Wahlplakaten üben können: Wer nämlich die Aussagen von Wahlplakaten für unangemessen hält, könne dies bei den Behörden anzeigen. Diese würden dann prüfen, inwiefern rechtliche Bestimmungen, betreffend Inhalt und Ort, an dem das Plakat aufgehängt wurde, eingehalten werden.

So könne gegen unangemessene Wahlsprüche vorgegangen werden, ohne sich strafbar zu machen. Da die Wahlplakate aber vorab juristisch geprüft würden, sei es meist schwer, Tatbestände wie etwa Volksverhetzung nachzuweisen, so der Ortsverein in ihrer Mitteilung an die Medien.

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Auch Parteien sind verpflichtet, Regeln einzuhalten

Obwohl die Wahlplakate Eigentum der jeweiligen Parteien seien, dürften Behörden die Plakate gegebenenfalls entfernen. „Nach der Wahl müssen die Parteien übrigens die Wahlplakate entfernen. Erfolgt dies nicht binnen einer Woche, müssen Bußgelder gezahlt werden, oder die Entsorgungskosten übernommen werden.“

Die Sondernutzungserlaubnis in Waldshut-Tiengen wird befristet für die Zeit vom 26. April bis zum 9. Juni, dem Tag der Kommunalwahl. Die Plakate sind bis spätestens am Tag nach der Wahl – also am Montag, 10. Juni – wieder zu entfernen.

Auch aus Lauchringen ist ein Vorfall bekannt

„Vandalismus gegen Wahlplakate ist demokratiefeindlich“, kritisierte auch der Lauchringer SPD-Vorsitzende Philipp Schmidt-Wellenburg die Zerstörung eines Wahlplakates in der Lauchringer Straße neben dem Lauchringer Wutachstadion.

„Wenn Argumente fehlen, wird zu Gewalt gegriffen. Erst ist es nur Gewalt gegen Sachen. Dann ist es nur ein kleiner Schritt zu Gewalt gegen Menschen, die eine andere Meinung haben“, wird der Vorsitzende des Lauchringer Ortsvereins in einer Mitteilung an den SÜDKURIER zitiert.

Der demokratische Rechtsstaat zeichne sich besonders im Wahlkampf durch das Recht auf freie Meinungsäußerung, auch durch Wahlplakate aus. Wer eine andere Meinung vertritt, könne jederzeit mit der SPD diskutieren. „Das machen wir in der SPD seit 150 Jahren so.“

Gewaltanwendung sei dagegen ein Armutszeugnis, egal ob in betrunkenen Zustand, aus Wut oder aus sonstigen Gründen. Die SPD in Lauchringen ziehe daher die Konsequenz und werde Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, auch im Interesse aller anderen Mitbewerber, die ein Recht auf einen fairen Wahlkampf hätten.

Polizei: Plakate von allen Parteien sind betroffen

Mathias Albicker von der Polizei Waldshut-Tiengen bestätigt auf telefonische Nachfrage die Vorfälle in Tiengen und Lauchringen. Sachbeschädigungen von Wahlplakaten würde es allerdings vor jeder Wahl geben – das Problem sei seit Jahren präsent. Ob es in diesem Jahr schlimmer sei, als in der Vergangenheit, könne er nicht bestätigen. Die Erfahrung zeige aber auch, so der Polizeisprecher, dass bei den Fällen von Sachbeschädigung die Wahlplakate aller Parteien betroffen sind.

Mit Stand Mittwoch gingen bei der Polizei Waldshut-Tiengen die beiden Anzeigen aus Tiengen und Lauchringen über Beschädigungen oder Zerstörungen von Wahlplakaten ein. Allerdings gibt Polizeisprecher Mathias Albicker zu bedenken, dass die tatsächliche Anzahl von Beschädigungen höher liege, da nicht alle Fälle zu Anzeige kommen.