Vor eineinhalb Wochen hat der St. Georgener Vollzugsbeamte rund 30 Verwarnungsgelder an Fahrzeuge ausgestellt, die im Bereich der Kinzigstraße und des Gutachwegs auf der Seebauernhöhe teilweise auf dem Gehweg oder im Kreuzungsbereich parkten oder Zufahrten blockierten.

Die Fahrzeuge gehörten offenbar zu einer zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Trauerfeier auf dem Waldfriedhof. Der Friedhofsparkplatz reichte angesichts der großen Trauergemeinde nicht aus, sodass mehrere Teilnehemer der Trauerfeier ihre Fahrzeuge außerhalb der Parkflächen abstellten.

Wut auf die Stadt

Markus Schwarzwälder wollte sich das nicht gefallen lassen und sammelte die Knöllchen ein, um bei der Stadt gegen dieses Vorgehen zu protestieren. Er wollte sich nicht einverstanden zeigen, dass die Stadt offenbar die Gelegenheit nutze, um „abzukassieren“.

Bürgermeister sprach von einem Missverständnis

Bürgermeister Michael Rieger sagte damals, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe. Der Vollzugsdienst sollte just ab der betreffenden Woche ein Auge auf Falschparker auf der Seebauernhöhe haben. Es sollten Fahrzeughalter verwarnt werden, die in Zusammenhang mit einer gesperrten Tiefgarage und Stellplätze ihre Fahrzeuge im Bereich der Seebauernhöhe „wild“ parkten.

Das könnte Sie auch interessieren

Falschparker nerven die Anwohner

Hierzu habe es bereits mehrfach Beschwerden von Anwohnern gegeben, sodass die Stadt veranlasst gewesen sei, zu reagieren. Dass es sich um Teilnehmer einer Beerdigung handele, habe der Vollzugsdienst vor Ort und trotz mehrerer auswärtiger Kennzeichen und einem vollen Friedhofsparkplatz nicht erkennen können. Allerdings, so wies der Vollzugsbeamte bereits vor zwei Wochen hin, dürfe es wiederum keinen Unterschied machen, aus welchem Anlass falsch geparkt werde.

„Eine spezielle Regelung zur Parksituation gibt es nicht und wird es nicht geben“, sagt Tabea Epting von der Stadt St. Georgen.
„Eine spezielle Regelung zur Parksituation gibt es nicht und wird es nicht geben“, sagt Tabea Epting von der Stadt St. Georgen. | Bild: Sprich, Roland

Bußgelder bleiben bestehen

Das bestätigt jetzt auch eine Nachfrage bei der Verwaltung. „Eine spezielle Regelung zur Parksituation gibt es nicht und wird es nicht geben“, teilt Tabea Epting von der Stabsstelle Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit mit. Alle Parkenden müssen sich, egal zu welchem Anlass, an die gegebenen Vorschriften und an die Straßenverkehrsordnung halten. Die zu jenem Zeitpunkt verhängten Verwarnungsgelder, meist in Höhe von jeweils 55 Euro, blieben aufrechterhalten.