Eine lang erwartete Entscheidung ist gefallen. Sie regelt den weiteren Verlauf um den Bau einer zweiten Brücke über das Gauchachtal bei Döggingen und Unadingen.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) hat über die Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 in jetzt entschieden.

Wie das Regierungspräsidium (RP) Freiburg meldet, habe der VGH die vom RP erlassene Plangenehmigung zwar für rechtswidrig und damit nicht vollziehbar erklärt. Das Gericht gibt dem RP aber die Möglichkeit, vorliegende Rechtsfehler in einem ergänzenden Verfahren zu heilen. Den Antrag des VCD auf Aufhebung der Plangenehmigung haben die Richter hingegen abgewiesen.

Das könnte Sie auch interessieren

Das RP habe die zur Fehlerheilung erforderlichen Unterlagen bereits in Arbeit und will das ergänzende Verfahren schnellstmöglich betreiben.

Um welchen Fehler geht es?

Da die Begründung des Urteils noch nicht vorliege, sei nicht bekannt, ob der VGH nur einen oder mehrere Rechtsfehler festgestellt habe. In der mündlichen Verhandlung, die am 25. April stattfand, habe sich aber gezeigt, dass nach Auffassung des VGH eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nachzuholen sei.

Das könnte Sie auch interessieren

Da der VGH bereits in seinem Beschluss im Jahr 2023 zur Aufhebung des Sofortvollzugs der Plangenehmigung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verzichts auf eine UVP erkennen ließ, habe das RP bereits vorsorglich einen UVP-Bericht als Grundlage einer nachzuholenden Prüfung anfertigen lassen.

Zudem habe das RP als weitere Grundlage eine vergleichende Betrachtung der Klimafolgen bei Bau der Brücke und bei Verzicht auf diese in Auftrag gegeben. Beide Unterlagen liegen zwischenzeitlich vor und bestätigen laut RP, dass der Bau der zweiten Brücke sowohl umwelt- als auch klimaverträglich sei.

Das sagt Bräunlingens Bürgermeister

„Wir brauchen die zweite Gauchachtalbrücke“, unterstreichen Bürgermeister Micha Bächle und Döggingens Ortsvorsteher Dieter Fehrenbacher mit Blick auf die Urteilsentscheidung in einer Pressemitteilung. „Der VDC wollte mit seiner Klage ein Exempel statuieren, um Bauprojekte dieser Art in Deutschland zu verhindern und die Baar soll der Leidtragende sein. Das wollen und werden wir nicht akzeptieren.“

Bräunlingens Bürgermeister Micha Bächle.
Bräunlingens Bürgermeister Micha Bächle. | Bild: Michael Kienzler/Stadt Bräunlingen

Die politischen Vertreter in Bund, Land, Regierungspräsidium und der Region stehen hinter dem Projekt, das haben alle immer wieder deutlich gemacht.

Das sagt die Bundestagsabgeordnete

„Es sind ausgesprochen gute Nachrichten, dass der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim dem Antrag des VCD auf Aufhebung der Plangenehmigung für die zweite Gauchachtalbrücke nicht gefolgt ist“, so die Bundestagsabgeordnete Derya Türk-Nachbaur in einer Pressemitteilung.

Das lasse die Menschen in der Region aufatmen und ermögliche jetzt hoffentlich einen schnellen Baubeginn, „denn jedem vor Ort ist klar, wie wichtig die der Bau der Brücke ist“, so Türk-Nachbaur weiter. Es sei daher auch ausdrücklich zu begrüßen, dass das Regierungspräsidium bereits erste Schritte unternommen habe, die bisher vorhandenen Rechtsfehler zu verbessern.

Kritik am Verbandsklagerecht

„Umso wichtiger ist es nun, die vom Gericht geforderten Gutachten nachzureichen, was das Regierungspräsidium ja bereits getan hat“, heißt es von Bächle und Fehrenbacher weiter. Darüber hinaus müsse sich die Politik auch überlegen, das Verbandsklagerecht einzuschränken. Der VCD sei das beste Beispiel dafür, dass ein paar wenige Initiatoren zum Schaden vieler handeln, obwohl diese gar nicht betroffen sind.

Wann geht es los?

Durch das Urteil werde nach Auffassung des RP deutlich, dass die Planfeststellung von 1991 weiterhin Bestand habe und daher die Erforderlichkeit der zweiten Brücke nicht infrage stehe. Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werde das RP die sich daraus ergebenden Arbeiten in Angriff nehmen und die geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung nachholen, um so bald wie möglich mit dem Bau der Brücke beginnen zu können. Ein Zeitplan dazu lässt sich aktuell noch nicht absehen.