Volksverräter – grün-blau leuchtend steht dieses Wort über dem Gesicht von Bundeskanzler Olaf Scholz auf einem Wahlplakat am Konstanzer Flugplatz. Beschmiert wurde das Plakat Anfang Mai.

„Das ist natürlich traurig“, sagt Frank Ortolf, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Konstanz, dem SÜDKURIER über die Schmiererei. Aber es sei auch keine Neuigkeit, dass Plakate beschädigt werden. Seit Ende April hängen sie im Stadtgebiet, die Parteien und Wählervereinigungen werben damit für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni.

Frank Ortolf ist Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Konstanz: „Das ist natürlich traurig.“
Frank Ortolf ist Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Konstanz: „Das ist natürlich traurig.“ | Bild: Rau, Jörg-Peter | SK-Archiv

Nicht zwingend eine politische Botschaft

Häufig werden Plakate verdreht oder heruntergezogen, was man leicht beheben könne, sagt Ortolf. Über aufgemalte Schnurrbärte oder Brillen könne er sogar schmunzeln. „Es gibt aber auch Zerstörung.“

Ortolf geht davon aus, dass nicht zwingend eine politische Botschaft dahintersteckt – obwohl er generell eine neue Art der Respektlosigkeit gegenüber Parteien wahrnimmt. Mit Blick auf den Angriff auf den SPD-Politiker Matthias Ecke, als dieser in Dresden Wahlplakate anbrachte, sagt Ortolf: „Das hat gezeigt, dass die Hemmschwelle grundsätzlich sinkt.“

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Auch die FDP ist betroffen

Nur eine Kreuzung von dem beschmierten Plakat von Olaf Scholz entfernt, wurde in Konstanz auch eines der FDP bemalt. „Es ist nicht egal. Es ist Europa“, soll dort eigentlich stehen. Europa wurde allerdings durchgestrichen und durch „Deutschland“ ersetzt.

Auch ein Plakat der FDP wurde an der Ecke Riedstraße/Byk-Gulden-Straße beschmiert.
Auch ein Plakat der FDP wurde an der Ecke Riedstraße/Byk-Gulden-Straße beschmiert. | Bild: Simon Conrads

Ann-Veruschka Jurisch ist Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des FDP-Stadtverbands Konstanz. „Das macht mir schon Sorgen“, sagt sie über die Art, wie Europa verächtlich gemacht werde. Sie nehme derzeit eine Delegitimierung der Politik wahr, vor allem auf Bundesebene und im Internet.

Konstanz erlebe sie aber – trotz der Schmierereien – als friedlich. Auch Jurisch verweist aber auf den Angriff in Dresden und sagt: „Es kann nicht sein, dass Menschen, die sich im Ehrenamt engagieren, Angst haben müssen.“

Die Bundestagsabgeordnete Ann-Veruschka Jurisch ist Vorsitzende des FDP Stadtverbands Konstanz: „Es kann nicht sein, dass Menschen, die ...
Die Bundestagsabgeordnete Ann-Veruschka Jurisch ist Vorsitzende des FDP Stadtverbands Konstanz: „Es kann nicht sein, dass Menschen, die sich im Ehrenamt engagieren, Angst haben müssen.“ | Bild: Ulrike Sommer

Bei der SPD Konstanz sieht Frank Ortolf bislang keine Angst. Es gebe aber durchaus Fragen, wie man mit „blöden Sprüchen“ und Aggression im Wahlkampf umgeht. Darauf reagiere die Partei mit internen Schulungen. Die Schmiererei auf dem Plakat von Olaf Scholz will die SPD zur Anzeige bringen, sagt Ortolf.

Das sagt die Polizei

Beim Polizeipräsidium Konstanz ist in diesem Jahr (Stand: 8. Mai) eine Anzeige eingegangen, diese bezog sich auf 19 beschädigte Plakate unterschiedlicher Parteien, heißt es von Tatjana Deggelmann aus der Pressestelle auf Anfrage. Eine Tendenz könne so früh im Wahlkampf noch nicht erkannt werden.

Auf welche Weise Plakate beschädigt werden, sei aber unerheblich – es handele sich dabei immer um eine Sachbeschädigung. Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

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Erst wenn die Täter ermittelt werden, könne deren Motivation hinter der Tat aufgedeckt werden. In diesem Fall könne laut der Polizeisprecherin auch ein Straftatbestand nach Paragraf 188 StGB geprüft werden – er bezieht sich auf „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.“

Deggelmann fügt noch hinzu: „Wird ein Plakat entwendet, liegt ein Diebstahl nach Paragraf 242 StGB vor.“ Dies kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.